Eine Kündigung bringt oft viele Unsicherheiten mit sich. Besonders heikel wird es, wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu gewähren. In diesem Fall stellt sich schnell die Frage, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie sie ihren Resturlaub dennoch durchsetzen können. Wer seine verbleibenden Urlaubstage verliert, verschenkt bares Geld. Deshalb ist es wichtig, die rechtliche Lage zu kennen und im richtigen Moment zu handeln.
In diesem Artikel erfährst du, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu gewähren, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wann Anspruch auf Auszahlung besteht. So behältst du auch im Trennungsprozess den Überblick über deine Rechte.
Was passiert bei Kündigung mit dem Resturlaub?
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, stellt sich automatisch die Frage nach dem Resturlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt auch bei Kündigung bestehen. Er verfällt nicht automatisch mit dem Ende der Beschäftigung.
Der noch nicht genommene Urlaub muss grundsätzlich während der verbleibenden Kündigungsfrist gewährt werden. Kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, zum Beispiel weil der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu gewähren, entsteht ein Anspruch auf Auszahlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde.
Die rechtliche Grundlage für diesen Anspruch bildet das Bundesurlaubsgesetz, insbesondere § 7 Absatz 4. Diese Vorschrift legt fest, dass Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, abzugelten ist.
Wie viele Urlaubstage stehen bei Kündigung zu?
Der Umfang des Urlaubsanspruchs hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Wurde das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate ausgeübt, besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub. Erfolgt die Kündigung hingegen in der ersten Jahreshälfte, steht der Urlaub meist nur anteilig zu.
Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte muss der Arbeitgeber den vollen Jahresurlaub gewähren, wenn bis dahin mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit vorliegen. Besteht bereits ein höherer Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag, kann dieser nicht ohne Weiteres gekürzt werden.
Auch wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu gewähren, bedeutet das nicht, dass der Anspruch erlischt. Die Urlaubstage bei einer Kündigung bleiben bestehen und müssen entweder gewährt oder ausgezahlt werden.
Muss der Arbeitgeber den Resturlaub genehmigen?
Grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Resturlaub zu gewähren, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Kann der Urlaub nicht innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden, muss er ausbezahlt werden.
Arbeitgeber, die verweigern, den Urlaub zu gewähren, müssen diesen Schritt begründen können. Ein bloßes Nichtreagieren oder ein pauschales Nein reicht rechtlich nicht aus. Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine verbleibenden Urlaubstage einzufordern. Der Arbeitgeber darf dies nicht grundlos ablehnen.
Problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu bewilligen, obwohl es keine dringenden betrieblichen Gründe gibt. In solchen Fällen sollte man sich rechtlich beraten lassen oder den Betriebsrat einschalten.
Was tun, wenn der Urlaub verweigert wird?
Lehnt der Arbeitgeber den beantragten Urlaub ab, obwohl keine betrieblichen Gründe vorliegen, sollte der Arbeitnehmer schriftlich widersprechen. Wichtig ist, nachweisbar zu dokumentieren, dass der Urlaub beantragt wurde.
Ein weiterer Schritt besteht darin, die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs zu fordern. Wenn der Urlaub nicht innerhalb der Kündigungsfrist gewährt werden kann, muss er durch eine sogenannte Urlaubsabgeltung ersetzt werden.
Im Zweifel kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Gerade wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu genehmigen, lohnt es sich, frühzeitig rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Denn jeder nicht genommene Urlaubstag bedeutet einen finanziellen Verlust.
Urlaub während der Kündigungsfrist nehmen
Es ist grundsätzlich erlaubt, während der Kündigungsfrist Urlaub zu nehmen. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Antrag und die Zustimmung des Arbeitgebers. Viele Unternehmen sind sogar daran interessiert, dass Beschäftigte ihre verbleibenden Urlaubstage während dieser Zeit nutzen, um eine spätere Auszahlung zu vermeiden.
Wurde der Urlaub bereits vor der Kündigung genehmigt, bleibt diese Genehmigung weiterhin gültig. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht nachträglich zurücknehmen. Auch eine Kündigung ändert daran nichts.
Bestehen keine betrieblichen Hinderungsgründe, muss der Arbeitgeber den Urlaub zu gewähren. Falls dies verweigert wird, sollte der Arbeitnehmer auf eine Urlaubsabgeltung bestehen.
Was ist eine Urlaubsabgeltung?
Kann der Urlaub aus zeitlichen oder betrieblichen Gründen nicht genommen werden, wird er in Geld umgerechnet. Diese Auszahlung nennt man Urlaubsabgeltung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich am durchschnittlichen Gehalt der letzten Wochen vor dem Ausscheiden.
Die Abgeltung betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch vertraglich vereinbarte zusätzliche Urlaubstage, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Ein Arbeitsvertrag darf jedoch den gesetzlichen Mindesturlaub nicht kürzen oder ausschließen.
Die Urlaubsabgeltung ist spätestens mit der letzten Gehaltsabrechnung auszuzahlen. Der Arbeitnehmer sollte sich den Betrag schriftlich bestätigen lassen, um später keine Nachteile zu erleiden.
Was gilt bei fristloser Kündigung?
Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. In vielen Fällen bleibt keine Zeit mehr, um den Resturlaub zu nehmen. Auch hier gilt: Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und ist durch Auszahlung zu ersetzen.
Die fristlose Kündigung ändert also nichts an den bestehenden Rechten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die verbleibenden Urlaubstage durch Urlaubsabgeltung zu kompensieren. Verweigert er dies, liegt ein klarer Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz vor.
Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, die verbleibenden Urlaubstage schnell zu dokumentieren und die Auszahlung einzufordern. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung basiert der Anspruch auf den gesetzlichen Vorgaben.
Kann der Urlaub einfach gestrichen werden?
Nein, der Arbeitgeber darf einen bereits genehmigten Urlaub nicht einfach streichen. Dies gilt auch im Fall einer Kündigung. Ist der Urlaub offiziell genehmigt, muss er gewährt werden. Eine spätere Rücknahme ist nur unter extremen Umständen zulässig.
Selbst wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung aus betrieblichen Gründen, muss er einen bereits genehmigten Urlaub respektieren. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Eine Rücknahme ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht zulässig.
Arbeitnehmer, deren Urlaub nachträglich gestrichen wird, sollten dies nicht einfach hinnehmen. Es empfiehlt sich, den Vorgang schriftlich zu dokumentieren und rechtliche Beratung einzuholen.
Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung: Offenen Urlaubstagen
Offene Urlaubstage verfallen nicht automatisch. Sie müssen entweder genommen oder ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Lösung anzubieten, wenn der Urlaub nicht mehr möglich ist.
Sollte der Urlaub wegen Krankheit oder betrieblicher Gründe nicht genommen werden können, besteht weiterhin ein Anspruch auf Auszahlung. Der Arbeitnehmer sollte auf eine schriftliche Bestätigung der verbleibenden Urlaubstage bestehen.
Ein häufiger Fehler ist es, anzunehmen, dass der Urlaub mit der Kündigung verfällt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Rechte des Arbeitnehmers bleiben bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses bestehen.
Wie sollten Beschäftigte bei Problemen vorgehen?
Wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu gewähren, sollten Beschäftigte folgende Schritte einhalten:
- Schriftlichen Urlaubsantrag stellen und Kopie aufbewahren
- Bei Ablehnung auf schriftliche Begründung bestehen
- Nachweislich widersprechen, wenn der Urlaub unbegründet verweigert wird
- Gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten
- Betriebsrat oder Anwalt einschalten, falls keine Einigung möglich ist
- Auszahlung des Resturlaubs schriftlich einfordern
Eine rechtzeitige Klärung verhindert, dass der Urlaubsanspruch verfällt oder verloren geht. Je besser die Dokumentation, desto leichter ist die Durchsetzung.
Fazit: Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, bleiben die Rechte des Arbeitnehmers auf Urlaub bestehen. Auch wenn der Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung zu gewähren, besteht der Anspruch auf Erholung oder Auszahlung weiterhin. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und schützen Beschäftigte vor dem Verlust ihrer Ansprüche.
Urlaub darf nur ausnahmsweise verweigert werden, etwa bei dringenden betrieblichen Gründen. Selbst dann muss eine finanzielle Kompensation erfolgen. Wer sich frühzeitig informiert und konsequent handelt, kann seinen Anspruch auf Resturlaub sichern und durchsetzen. Ein gut dokumentierter Antrag und klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber helfen dabei, Konflikte zu vermeiden und rechtliche Nachteile auszuschließen.
FAQs: Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung – Ihre Fragen beantworten
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub bei Kündigung zu gewähren?
Ja, der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Resturlaub zu gewähren, wenn der Urlaub genommen werden kann. Wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist Urlaub nehmen möchte, muss dieser entweder gewährt oder gegebenenfalls ausbezahlt werden, wenn er nicht mehr genommen werden kann.
Wichtige Punkte:
- Kündigung: Der Urlaubsanspruch bleibt auch nach der Kündigung bestehen.
- Urlaub während der Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht willkürlich verweigern, außer es gibt dringende betriebliche Gründe.
- Urlaubsanspruch: Der Resturlaub muss entweder genommen oder ausgezahlt werden, wenn dies nicht möglich ist.
| Fragen | Antworten |
|---|---|
| Muss der Arbeitgeber den Urlaub gewähren? | Ja, der Urlaub muss gewährt oder ausgezahlt werden. |
| Kann der Urlaub verweigert werden? | Nur bei dringenden betrieblichen Gründen. |
Was tun, wenn der Chef Urlaub nicht genehmigt?
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub während der Kündigungsfrist verweigert, sollte der Arbeitnehmer zunächst eine Klärung suchen. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die den Arbeitnehmer schützen. Der Arbeitgeber darf Urlaub nur aus bestimmten Gründen verweigern, z. B. wenn der Betrieb den Urlaub dringend benötigt.
Schritte, die du unternehmen kannst:
- Gespräch suchen: Sprich mit deinem Arbeitgeber und kläre die Situation.
- Kündigungsfrist beachten: Stelle sicher, dass der Urlaub nicht in Konflikt mit der Kündigungsfrist steht.
- Rechtliche Beratung: Wenn der Urlaub unrechtmäßig verweigert wird, kannst du rechtliche Unterstützung einholen.
Kann ein genehmigter Urlaub nach der Kündigung gestrichen werden?
Ein bereits genehmigter Urlaub darf nicht einfach vom Arbeitgeber gestrichen werden. Ein Arbeitnehmer hat auch nach einer Kündigung das Recht auf den Urlaub, der genehmigt wurde, solange keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die den Urlaub unzumutbar machen.
Wichtige Fakten:
- Genehmigter Urlaub: Ein genehmigter Urlaub bleibt auch nach der Kündigung gültig.
- Streichung: Eine Streichung ist nur in extremen Fällen möglich (z. B. bei unvorhergesehenen betrieblichen Notfällen).
- Recht des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer kann die Erfüllung des Urlaubsanspruchs oder eine Auszahlung verlangen.




