Schreibtisch für Homeoffice absetzen » Steuer-Tipps

Die Art, wie wir arbeiten, ändert sich stark. Viele von uns arbeiten heute öfter von zu Hause aus. Diese Veränderung bringt die Frage mit sich, ob ein Schreibtisch für das Homeoffice von der Steuer absetzbar ist. Ein Schreibtisch gilt als Arbeitsmittel und ist daher normalerweise steuerlich absetzbar.

Es gibt jedoch Bedingungen. Zum Beispiel muss das Arbeitszimmer nur beruflich genutzt werden. Treffen diese Bedingungen zu, kannst du den Schreibtisch also steuerlich geltend machen.

Wichtiges zu Schreibtisch fürs Homeoffice absetzen

  • Ein Schreibtisch für das Homeoffice kann steuerlich abgesetzt werden.
  • Die Voraussetzung dafür ist eine ausschließliche berufliche Nutzung des Arbeitszimmers.
  • Weitere Büromöbel wie Bürostühle, Regale und Lampen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
  • Auch bei einer teilweisen Nutzung des Schreibtischs im Homeoffice ist eine steuerliche Absetzbarkeit möglich.
  • Selbstständige können die Kosten für den Schreibtisch im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Steuerliche Absetzbarkeit eines Schreibtisches im Homeoffice

schreibtisch für homeoffice absetzen

Ein Schreibtisch im Homeoffice zählt als Werbungskosten in der Steuererklärung. Er wird dem Arbeitszimmer zugerechnet. Die Kostend können beim Finanzamt abgesetzt werden.

Es muss allerdings klar sein, dass das Arbeitszimmer nur für berufliche Zwecke genutzt wird.

In der Steuererklärung gibt man die Kosten für das Homeoffice an. Dazu zählen auch Arbeitsmittel wie der Schreibtisch. Die genaue Stelle, wo man das einträgt, hängt vom Wohnort ab. In Deutschland steht es in der Anlage N.

Es ist klug, die Kaufbelege für den Schreibtisch aufzubewahren. So hat man sie bereit, wenn das Finanzamt danach fragt.

Unten sehen Sie, wann ein Schreibtisch steuerlich abgesetzt werden kann:
Arbeitszimmer NutzungSteuerliche Absetzbarkeit des Schreibtisches
Ausschließlich berufliche NutzungSteuerlich geltend machen
Teilweise berufliche NutzungSteuerlich geltend machen, wenn berufliche Nutzung überwiegt
Nur private NutzungNicht steuerlich absetzbar

Weitere steuerlich absetzbare Büromöbel für das Homeoffice

Man kann nicht nur den Schreibtisch absetzen, sondern auch andere Möbel. Dazu zählen Stühle, Regale und Lampen. Diese Dinge zählen als Arbeitsmittel und helfen, bei der Steuer zu sparen.

Es muss klar sein, dass man die Möbel nur für die Arbeit nutzt. Private Nutzung zählt nicht für die Steuer.

Es ist schlau, alle Belege zu sammeln, wenn man Möbel fürs Büro kauft. Falls das Finanzamt fragt, hat man dann alle nötigen Nachweise.

Büromöbel, die man von der Steuer absetzen kann, machen das Arbeiten bequemer. Sie helfen, Geld zu sparen, wenn man sie in der Steuererklärung angibt.

Beispiele für steuerlich absetzbare Büromöbel:

  • Bürostühle
  • Regale
  • Lampen
  • Ablagefächer
  • Aktenschränke

Suche nach Büromöbeln, die gut für den Körper sind. So hilft man sich selbst gesund zu bleiben.

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Die Steuervorteile bei Büromöbeln profitieren alle, die arbeiten. Aber informiere dich vorher gut über die Regeln. Ein Steuerberater kann auch helfen.

Schreibtisch für Homeoffice auch bei teilweiser Nutzung absetzbar

Sie können Ihren Homeoffice-Schreibtisch steuerlich geltend machen, auch wenn Sie ihn nur manchmal verwenden. Wichtig ist, dass er vor allem für die Arbeit da ist. Die private Nutzung sollte weniger im Vordergrund stehen.

Nutzung des SchreibtischsSteuerliche Absetzbarkeit
Berufliche Nutzung überwiegendAbsetzbar
Private Nutzung überwiegendNicht absetzbar

Sammlen Sie Dokumente, die Ihre berufliche Nutzung des Schreibtisches bestätigen. Dazu zählen zum Beispiel Zeiten, an denen Sie ihn wirklich für die Arbeit nutzen.

Halten Sie Arbeitsprotokolle oder nutzen Sie Tagebücher. Falls das Finanzamt nachfragt, haben Sie das richtige Material zur Hand. So können Sie die Kosten absetzen.

Beispiel

Stellen Sie sich vor, Max arbeitet als Webdesigner von Zuhause aus. Er benutzt seinen Schreibtisch für berufliche und private Dinge. Nach dem Aufschreiben seiner Arbeitszeiten erkennt er: 70% arbeitet er beruflich an seinem Tisch und 30% privat.

„Super, dass mein Schreibtisch steuerlich absetzbar ist. Das Dokumentieren der Arbeitszeit war zwar nicht einfach, aber es hat sich ausgezahlt.“

Dank seiner hauptsächlich beruflichen Nutzung kann Max die Kosten abziehen. Das ist ein schöner Bonus bei der Steuererklärung.

Steuerliche Absetzbarkeit für Selbstständige

Selbstständige können Kosten fürs Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dafür muss es ihr zentraler Arbeitsplatz sein. Andernfalls gilt eine Obergrenze von 1.250 € im Jahr. Wie ist es aber mit dem Schreibtisch im Homeoffice? Es gibt ähnliche Regeln wie für Angestellte.

Die Kosten für den Schreibtisch im Homeoffice sind Teil der Betriebsausgaben. Das Arbeitszimmer muss jedoch ausschließlich für die Arbeit genutzt werden, um steuerliche Vorteile zu genießen.

Ohne eigenes Arbeitszimmer kann man als Selbstständiger je 600 € für das Homeoffice absetzten. Das entspricht 5 € pro Tag, auf maximal 120 Arbeitstage begrenzt. Beide, Selbstständige und Angestellte, können von dieser Regel profitieren. Der Pauschbetrag ist für jeden gleich.

Für die Homeoffice-Pauschale genügt ein Nachweis der Arbeitstage zuhause. Selbstständige brauchen normalerweise keine weiteren Belege. Aber bei Aufforderung des Finanzamts sind diese vorzulegen.

Absetzen können Selbstständige unter anderem die Miete, Nebenkosten und Einrichtung. Auch Kosten für Reinigung, Versicherungen und Umzüge zählen. Wichtig ist, Belege aufzubewahren.

Es ist wichtig, sich zu erinnern: Die Homeoffice-Pauschale gilt nur, wenn an diesen Tagen ausschließlich von daheim gearbeitet wird. Auch wer nebenbei selbstständig ist, kann die Pauschale nutzen.

Durch die Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten können Selbstständige ihre Steuern senken. Das ist ein guter Weg, ihre Geschäftsausgaben zu managen.

Voraussetzungen für die steuerliche AbsetzbarkeitAbsetzbare Kosten für das ArbeitszimmerAbsetzbare Kosten für den Schreibtisch im Homeoffice
Ausschließliche berufliche Nutzung des ArbeitszimmersAnteilige Miete und NebenkostenKosten für den Schreibtisch
Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der TätigkeitEinrichtungskosten 
 Reinigungskosten 
 Versicherungen 
 Umzugskosten 

Mit der steuerlichen Absetzbarkeit für den Schreibtisch im Homeoffice können Selbstständige ihre betrieblichen Ausgaben optimieren und somit ihre Steuerlast senken.

Fazit

Ein Schreibtisch für das Homeoffice kann man von der Steuer absetzen. Aber es gibt Regeln dafür. Das Zimmer, in dem der Tisch steht, muss nur für die Arbeit genutzt werden. Privat darf man es kaum verwenden.

Sowohl Angestellte als auch Selbständige dürfen solche Kosten angeben. Wichtig ist, die Kaufbelege aufzuheben. So ist man vor dem Finanzamt sicher, falls es prüft.

Ein guter Schreibtisch kann die Arbeit zuhause besser machen. Es gibt sogar Geld zurück, wenn man die Regeln befolgt. Dann sind weniger Steuern zu zahlen.

Beratung von einem Steuerberater ist oft eine gute Idee. Er prüft, ob alles richtig gemacht wurde. Nutzt man die Regel richtig, spart man Geld. Büromöbel kann man so günstiger bekommen.

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Robert-von-Homeofficetipps

Mein Name ist Robert, ich bin im Bereich Online-Marketing tätig, mit über 4 Jahren Erfahrung in der Branche. Ich verbringe viele Stunden im Monat im Homeoffice und habe gelernt, wie ich meine Arbeit erfolgreich mit meinen familiären Verpflichtungen vereinbaren kann. Ich bin verheiratet und Vater einer Tochter und weiß, wie wichtig es ist, die richtige Work-Life-Balance zu finden.

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