Homeoffice Ratgeber

Homeoffice Steuererklärung: Was kann man steuerlich absetzen?

Das Homeoffice hat in den letzten Jahren eine große Rolle in der Arbeitswelt gespielt. Besonders durch die Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer dauerhaft oder teilweise ins Homeoffice gewechselt.

Doch was bedeutet Homeoffice Steuererklärung? Welche Vorteile kannst du bei der Steuererklärung geltend machen, wenn du im Homeoffice arbeitest? Und wie genau gibst du deine Homeoffice-Tage und Arbeitszimmer in der Steuererklärung an?

In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um dein Homeoffice steuerlich korrekt abzusetzen.

Absetzen von Homeoffice-Kosten: Was ist möglich?

Die Steuererklärung kann für viele Arbeitnehmer eine Herausforderung sein, vor allem, wenn es darum geht, Homeoffice-Kosten korrekt abzusetzen.

Grundsätzlich können verschiedene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice anfallen, als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch wie geht das genau?

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale absetzen

Ab dem Jahr 2023 gibt es eine klare Regelung, wie du dein Homeoffice steuerlich absetzen kannst. Die sogenannten Homeoffice-Pauschalen ermöglichen es Arbeitnehmern, bestimmte Kosten ohne detaillierten Nachweis geltend zu machen. Doch was gehört dazu?

Arbeitszimmer absetzen: Wer regelmäßig und ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen.

Hierbei wird zwischen dem Arbeitszimmer als hauptberufliche Arbeitsstätte und einem gelegentlichen Homeoffice unterschieden. Für das absetzen des Arbeitszimmers gelten die folgenden Anforderungen:

  • Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein.

  • Die Nutzung des Zimmers muss überwiegend beruflich erfolgen.

  • Eine teilweise private Nutzung ist möglich, sollte aber nicht im Vordergrund stehen.

Homeoffice-Pauschale seit 2023

Ab 2023 können Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage pro Jahr in ihrer Steuererklärung ansetzen.

Dies entspricht einer Summe von bis zu 600 Euro im Jahr. Diese Pauschale kann ohne Nachweis geltend gemacht werden und gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die mindestens eine Stunde pro Tag im Homeoffice arbeiten, und muss nicht unbedingt für ein ganzes Arbeitszimmer genutzt werden.

Wenn du also beispielsweise regelmäßig an deinem Küchentisch arbeitest, kannst du die Pauschale trotzdem in deiner Steuererklärung absetzen.

Die Homeoffice Steuererklärung: Was gehört dazu?

Die Homeoffice Steuererklärung Was gehört dazu

Die Steuererklärung als Arbeitnehmer, der im Homeoffice arbeitet, ist durch die Homeoffice-Pauschale und die Werbungskosten deutlich einfacher geworden.

Doch es gibt noch viele weitere steuerliche Vorteile, die du geltend machen kannst, um deine Steuerlast zu reduzieren.

Werbungskosten im Homeoffice absetzen

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen.

Diese können in der Steuererklärung abgesetzt werden, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Zu den wichtigsten Werbungskosten im Homeoffice gehören:

  • Büromaterialien: Von Schreibwaren über Druckerpapier bis hin zu Tonerkartuschen können viele Büroartikel als Werbungskosten abgesetzt werden.

  • Telefon- und Internetkosten: Die Kosten für das Internet und das berufliche Telefonieren können anteilig in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn du ausschließlich im Homeoffice arbeitest, kannst du sogar 100 Prozent der Kosten absetzen.

  • Arbeitsmittel: Auch Kosten für Computer, Monitor, Schreibtisch oder andere Arbeitsmittel können abgesetzt werden, wenn diese ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.

Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben

Ein Arbeitszimmer kann nur dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Seit 2023 gibt es eine Erleichterung für diejenigen, die keinen festen Arbeitsplatz im Unternehmen haben.

Auch wenn du nur in Teilen im Homeoffice arbeitest, aber der Raum überwiegend für die berufliche Tätigkeit genutzt wird, kannst du ihn anteilig absetzen.

Ab 2023: Homeoffice in der Steuererklärung angeben

Seit 2023 können Arbeitnehmer auch dann Werbungskosten für ein Homeoffice absetzen, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist, aber der Raum hauptsächlich beruflich genutzt wird.

Hierfür gibt es die Homeoffice-Pauschale, die den steuerlichen Aufwand für Arbeitnehmer erheblich vereinfacht.

Wie gebe ich Homeoffice in der Steuererklärung an?

Um dein Homeoffice korrekt in der Steuererklärung anzugeben, gehst du folgendermaßen vor:

Die Homeoffice-Pauschale eintragen

Die Homeoffice-Pauschale trägst du direkt in der Anlage N deiner Steuererklärung ein.

Hier gibst du die Anzahl der Tage an, an denen du im Homeoffice gearbeitet hast. Es ist nicht nötig, den tatsächlichen Raum oder die spezifischen Ausgaben nachzuweisen, wenn du nur die Pauschale nutzt.

Werbungskosten eintragen

Wenn du Werbungskosten für dein Homeoffice geltend machen möchtest, musst du diese ebenfalls in der Anlage N eintragen. Hierzu zählen Kosten wie Büroausstattung, Internet, Telefon und anteilige Mietkosten für das Arbeitszimmer.

Arbeitszimmer angeben

Wenn du ein Arbeitszimmer hast, kannst du auch die entsprechenden Kosten absetzen. Trage die anteiligen Mietkosten, Heiz- und Stromkosten sowie eventuell anteilige Renovierungskosten für dein Arbeitszimmer in der Anlage N ein.

Achte darauf, dass der Raum hauptsächlich beruflich genutzt wird, da ansonsten eine Absetzung nicht möglich ist.

Wie viele Homeoffice-Tage ohne Nachweis?

Wie viele Homeoffice-Tage ohne Nachweis

Ab 2023 müssen Arbeitnehmer keine detaillierten Nachweise mehr führen, um die Homeoffice-Pauschale geltend zu machen. Es reicht aus, die Anzahl der Homeoffice-Tage in der Steuererklärung anzugeben.

Die Homeoffice-Pauschale kann für bis zu 120 Tage im Jahr beansprucht werden. Eine detaillierte Aufstellung ist nicht erforderlich, solange du die Pauschale nutzt und deine Tätigkeit im Homeoffice glaubhaft machen kannst.

Für über 120 Tage pro Jahr im Homeoffice können keine zusätzlichen Pauschalen mehr geltend gemacht werden, aber du kannst dennoch für die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers oder anderer Werbungskosten aufkommen.

Ab 2025: Was ändert sich für Homeoffice-Arbeitnehmer?

Auch wenn sich die steuerlichen Regelungen für Homeoffice im Jahr 2025 noch nicht abschließend absehen lassen, ist davon auszugehen, dass die Homeoffice-Pauschale weiterhin bestehen bleibt.

Es könnte jedoch Änderungen hinsichtlich der maximalen Anzahl von Homeoffice-Tagen oder der Absetzungsgrenzen geben.

100 Prozent Homeoffice: Wie wird das 2025 gehandhabt?

Wer im Jahr 2025 100 Prozent im Homeoffice arbeitet, könnte in der Steuererklärung möglicherweise noch großzügiger von den Pauschalen profitieren.

Solche Änderungen sind jedoch noch nicht endgültig festgelegt und sollten vor der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Homeoffice Steuererklärung

Fazit: Homeoffice Steuererklärung absetzen – So klappt es

Die steuerliche Absetzung von Homeoffice-Kosten ist seit 2023 deutlich einfacher geworden, vor allem durch die Einführung der Homeoffice-Pauschale.

Abhängig davon, ob du ein Arbeitszimmer hast oder ob du die Pauschale nutzen möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dein Homeoffice in der Steuererklärung anzugeben.

Achte darauf, alle relevanten Kosten als Werbungskosten anzugeben und die Pauschalen korrekt zu nutzen, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen.

Gerade für das Jahr 2023 und 2025 ist es wichtig, über die neuesten steuerlichen Regelungen informiert zu bleiben, um keine Abzugsmöglichkeiten zu verpassen.

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