Mit der Arbeit aus dem eigenen Home-Office kommen auch Fragen auf. Wo und wie soll ich mein Homeoffice einrichten und woher kommt die Büroausstattung für mein Büro zu Hause? Einige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, betreffen den Bürostuhl. Muss der Arbeitgeber auch den Bürostuhl bezahlen? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf diese und andere Fragen.
Keine Frage, die Arbeit von zu Hause aus zu verrichten bringt viele Vorteile, aber auch ein paar Nachteile mit sich. Zwar spart man sich die Kosten, um auf die Arbeit zu kommen, dafür steigen aber vermutlich Kosten für Strom, Büroausstattung und Internetanschluss, falls die Bandbreite nicht ausreicht.
Der Bürostuhl gehört zur Büroausstattung und muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Benutzt man seinen eigenen Bürostuhl, kann man einen Aufwendungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben. Dies sollte in der Vereinbarung über die Homeoffice-Tätigkeit geregelt werden.
Aber nicht nur der Bürostuhl, auch die meisten anderen Büromöbel, die zur Erfüllung der Tätigkeit im Homeoffice gebraucht werden, müssen vom Arbeitgeber gestellt werden.
Wer muss das Homeoffice ausstatten
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich. Vereinbart der Arbeitgeber, dass die geschuldete Arbeit aus einem Telearbeitsplatz aus verrichtet werden muss, so ist auch der Arbeitgeber für die benötigten Arbeitsmittel verantwortlich.
Dies geht insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung hervor, in der es heißt:
Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html
Das bedeutet für uns, wir haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein geeigneten Arbeitsplatz einrichtet, selbst wenn sich dieser bei uns zu Haus befindet.
Sind Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zu stellen
Da der Arbeitgeber für den Arbeitsplatz des Mitarbeiters verantwortlich ist, muss er die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Hierbei kann es sich „nur“ um einen Bürostuhl Handel oder aber auch die komplette Büroausstattung.
Der § 670 BGB beschreibt es folgendermaßen:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html
Was zählt alles unter Arbeitsmittel
Arbeitsmittel dienen dazu, die Arbeiten für den Arbeitgeber zu erledigen. Ob dies nun aus dem Büro auf der Arbeit geschieht oder aus dem Homeoffice, der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass wir in unserem Büro alle Mittel zur Verfügung haben, um diese Aufgabe zu erledigen.
Je nach Tätigkeit können weitere Arbeitsmittel hinzukommen wie zum Beispiel ein Headset für Videokonferenzen, ein Aktenvernichter zum Zerstören sensibler Daten, Speichermedien wie externe Festplatten oder USB-Sticks.
Warum der Bürostuhl im Home-Office so wichtig ist
Ein guter Bürostuhl sollte nicht nur im Büro auf der Arbeit, sondern auch im Homeoffice vorhanden sein. Aus ergonomischer Sicht spielt der Bürostuhl eine entscheidende Rolle, ob der Arbeitsplatz gut und gesund eingerichtet ist.
Der Schreibtischstuhl gibt dem Körper nicht nur Halt, sodass auch nach längerem Sitzen auf dem Bürostuhl keine Ermüdungserscheinungen auftreten, er sorgt auch für eine aufrechte Körperhaltung und die optimale Höhe am Schreibtisch.
Auf der Arbeit, im Büro sind die meisten Büros ergonomisch eingerichtet, mit viel Licht, einem höhenverstellbaren Schreibtisch und dem passendem Bürostuhl. Die Möbel sind aufeinander abgestimmt und sorgen so dafür, dass wir in der Regel eine gesunde Position am Schreibtisch einnehmen.
Wie stellt man den Bürostuhl richtig ein
Mit dem Bürostuhl lässt sich einfach die richtige Höhe, um am Schreibtisch zu arbeiten, einstellen. Hierzu stellt man den Stuhl so auf, dass man mittig vor dem Bildschirm sitzt. Die richtige Höhe hat man erreicht, wenn die Arme beim Schreiben mit der Tastatur einen 90 Grad-Winkel eingenommen haben.
Die Füße sollten ebenfalls in einem 90 Grad-Winkel auf dem Fußboden aufliegen. Wenn die Füße nicht ganz aufliegen sollten, kann man mit einem Fußpolster oder einfach einem Stapel Kopierpapier die Füße stützen.
Bei der Höheneinstellung des Stuhls gibt nicht der Monitor die Höhe vor, sondern die Sitzhaltung im Stuhl. Der Monitor sollte erst, nachdem der Bürostuhl eingestellt wurde, auf eine Höhe eingestellt werden, dass die Augen mit der Oberkante des Monitors abschließen.
Wie bringe ich meinen Chef dazu, den Bürostuhl zu bezahlen
Wir hoffen, dass unser Beitrag helfen konnte, die Frage wer bezahlt den Bürostuhl im Homeoffice zu klären. Zugegebener Maßen sind auch Arbeitgeber oft mit den neuen Verordnungen manchmal überfragt oder wissen es einfach nicht.
Wir empfehlen immer einen offenen Dialog mit dem Arbeitgeber zu führen. Gleich mit Gesetzen und Paragrafen um sich zu werfen, führt oft nur zu gegenseitigem Missverständnis und ist in der Regel nicht zielführend.
Statt mit der Tür ins Haus zu fallen und einen neuen Schreibtischstuhl zu verlangen, kann man eventuell andere Kollegen fragen, wie der Arbeitgeber mit diesen Dingen umgeht. Zur Not hilft auch der Gang zum Betriebsrat, wenn einer vorhanden ist.
Wenn sich der Arbeitgeber vehement weigert, die Kostenübernahme für die Büroausstattung zu genehmigen, kann man darauf bestehen, die Arbeit wieder aus dem Büro in der Firma aufzunehmen. Ist auch dies nicht möglich, kann man immer noch die Gesetze, die wir oben erwähnt haben, zur Hilfe ziehen.